Gute Infos nur noch gegen Geld
APRILSCHERZ! Nach einem soeben der Verwaltung der Ruhr-Universität Bochum bekannt gewordenen Gutachten dürfen Presseinformationen den Medien nicht mehr kostenfrei zur Veröffentlichung überlassen werden. Die bisher allgemein übliche Praxis verstößt gegen geltendes EU-Recht und fällt unter das für den öffentlichen Dienst wirksame "Verbot der Gewährung einer Beihilfe".
Symbolische Schutzgebühr
Um dennoch die Öffentlichkeit über Aufgaben und Erfolge der Universität informieren zu können, erhebt die Pressestelle der Ruhr-Uni daher ab dem 1.4.2012 pro Nutzung einer Presseinformation eine symbolische Schutzgebühr von 1 €.
Weitere Informationen
http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2012/pm00106.html.de


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